Mitteilungen
Probesitzen auf den Kirchenbänken im Altenberger Dom
Sie sind Gottesdienstbesuchern und Musikfreundinnen in der Region sattsam vertraut: die „Folterbänke im Altenberger Dom“. Die Kirchenbänke im Dom sind ergonomisch leider so gestaltet, dass längeres Sitzen zur Qual werden kann. Ein Chorsänger aus der Capella Nova hatte nun die gute Idee einmal zu probieren, ob die Verbreiterung der Sitzfläche der Bänke zu einer spürbaren Verbesserung des Sitzkomforts führen würde. Die beiden Domgemeinden haben zwei Probebänke umrüsten lassen. Nun sind Sie eingeladen, zur Probe Platz zu nehmen. Sie finden die umgestalteten Bänke auf der rechten Seite, auf der Höhe der Tür zur katholischen Sakristei. Wir bitten Sie um Ihre hoffentlich zahlreichen Rückmeldungen und ggfs. auch um eine Spende, denn die Umrüstung der Bänke ist kostspielig (800,- € pro Kirchenbank).
Kommt & Seht 2026 - Glaubensfest
Kommt & Seht 2026 – Glaubensfest vom 5. - 6. Juni in Köln.
Das Erzbistum Köln lädt vom 5. bis zum 6. Juni 2026 zum großen Glaubensfest "kommt & seht" in die Eventhalle X-POST in Köln ein. Nach dem erfolgreichen Auftakt im vergangenen Jahr mit 1000 Gläubigen findet das Glaubensfest nun zum zweiten Mal statt. Dieses Mal unter dem Motto "Die Eucharistie als Quelle unserer Einheit". Die Tickets sind derzeit noch über Sonderkonditionen über www.kommtundseht.com zu erwerben.
Bekanntmachung des Widerspruchsrechts bei Veröffentlichungen
Dem Wunsch der Kirchengemeinden nach mehr Information und einer Intensivierung des Gemeindelebens Rechnung tragend, veröffentlichen wir gemäß den Ausführungsrichtlinien zur Anordnung über den kirchlichen Datenschutz – KDO – für den pfarramtlichen Bereich vom 22. Mai 2013 (Amtsblatt des Erzbistums Köln 2013, Nr. 134) kirchliche Amtshandlungsdaten (z. B. Taufen, Erstkommunion, Firmung, Trauung, Weihen und Exequien) und sogenannte besondere Ereignisse.
Besondere Ereignisse (Geburtstage, Ehejubiläen, Geburten, Sterbefälle, Ordens- und Priesterjubiläen) werden mit Namen, Vorname und Datum in kirchlichen Publikationsorganen (z. B. Aushang, Pfarrnachrichten und Kirchenzeitung) veröffentlicht, wenn der Betroffene der Veröffentlichung nicht rechtzeitig schriftlich oder in sonstiger geeigneter Form bei unserer Kirchengemeinde (Pastoralbüro) widersprochen hat.
Auf das vorgenannte Widerspruchsrecht des Betroffenen wird hiermit hingewiesen.
Eine Veröffentlichung im Internet, z.B. auf den Internetseiten der Kirchengemeinde oder in Online-Aus-
gaben der kirchengemeindlichen Publikationsorgane erfolgt nur nach Einwilligung des Betroffenen.
